Mit der Anmeldung zum Roggenberglauf stimmen Sie automatisch unserem offiziellen Reglement zu.
1. Allgemeines
Dieses Reglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und allen Teilnehmenden.
Mit der Anmeldung und der Überweisung des Startgeldes stimmen alle Teilnehmenden automatisch dem Wettkampfreglement zu.
Auch bei der Anmeldung anderer Personen (Dritten) gilt das Wettkampfreglement.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Reglement sowie Durchführung und Ablauf der Veranstaltung infolge höherer Gewalt, ausserordentlicher Umstände oder behördlicher Anordnungen jederzeit abzuändern und/oder zu ergänzen.
2. Selbstverantwortung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.
- Regelmässiges Ausdauer-Training und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start.
- Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen zu starten (bspw. Grippe).
2. Haftung
- Eine Haftung jeglicher Art wird vom Veranstalter abgelehnt.
- Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen.
- Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
- Gerichtsstand ist Balsthal.
3. Wettkampf
- Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.
- Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden.
- Die Anordnungen des Streckendienstes sind verbindlich.
- Private Fahrzeuge, Fahrräder und Privatbegleitung, sind nicht zugelassen.
- Abkürzungen sind nicht gestattet.
- Der «Besenwagen» bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Er fährt hinter dem letzten Startblock.
- Wer hinter dem offiziellen Schlussfahrzeug (Besenwagen) läuft, wird nicht mehr klassiert.
- Teilnehmende, die das Ziel nicht innerhalb der Zeitlimite erreichen, werden nicht klassiert.
- Wer nicht an der Siegerehrung teilnimmt, verzichtet freiwillig auf den Preis.
- Der Roggenberglauf wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes durchgeführt.
- Der Roggenberglauf Oensingen ist einer der zehn Veranstaltungen der Jura-Top-Tour (www.juratoptour.ch).
4. Unfälle
- Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern und Unfällen bitte sofort den nächsten Streckenposten orientieren und Hilfe anfordern.
- Sanitätsnotruf: 144
- Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen.
5. Rückerstattungen
- Wer am Roggenberglauf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.
- Kann der Lauf wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemie oder behördliche Anordnung) nicht, in abgeänderter Form oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
6. Doping
- Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden.
- Alle Teilnehmenden unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.antidoping.ch
7. Datenschutz
- Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, dem offiziellen Foto-Service und Swiss Athletics für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen.
- Wer sich gegen eine Weitergabe seiner Daten aussprechen möchte, meldet dies der JTT-Auskunftsstelle [Rolf Schoy, Kirchstrasse 10, 4566 Oekingen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!] schriftlich oder per E-Mail.
- Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partner zu.
- Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnorts und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start-/Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu.
- Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.
8. Organisation
Organisator des Roggenberglauf Oensingen ist das OK Roggenberglauf Oensingen bestehend aus Mitgliedern des Vogelherdclub Oensingen.
OK Roggenberglauf Oensingen
Oensingen, Dezember 2020